Bahnhofsmission Mobil

Der Begleitservice Bahnhofsmission Mobil ist für alle Menschen da, die Hilfe beim Reisen mit der Bahn benötigen. Dies können zum Beispiel erwachsene Personen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und Senioren, sowie alleinreisende Kinder sein. Unser Team aus Ehrenamtlichen wurde umfassend geschult, um sich um die individuellen Bedürfnisse der Reisenden zu kümmern und für ein angenehmes Reiseerlebnis zu sorgen.

Die Begleitung im Nahverkehr von NRW ist auf den meisten Strecken kostenlos. Im Fernverkehr ist eine Begleitung zurzeit nur dann möglich, wenn das Hin- und Rückfahrtticket für die begleitende Person bezahlt wird.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei koeln@bahnhofsmission.de oder unter 0221 139 54 38.

Bitte melden Sie sich für eine Begleitung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Reise bei uns.

Um besser einschätzen zu können, ob wir die Begleitung durchführen können, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit soll die Reise stattfinden?
  • Wer soll begleitet werden und warum?
  • Auf welcher Strecke soll begleitet werden? Gibt es eine konkrete Reiseverbindung?

Das Mindestalter für eine Begleitung beträgt sechs Jahre. Die Ehrenamtlichen der Bahnhofsmission sind nicht dafür verantwortlich das Gepäck der Reisenden zu tragen. Sollten Sie nicht in der Lage sein Ihr Gepäck selbst zu transportieren, können Sie das Gepäck auch zu ihrem Zielort schicken.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Begleitung ist, dass die Fahrgäste reisefähig sind.

Hierzu sind folgende Kriterien im Vorfeld einer Begleitfahrt mit dem Reisenden abzuklären:

Körperliche Verfassung

  • Es besteht keine Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe).
  • Die Person ist in der Lage, selbstständig einen Waschraum aufzusuchen und zu benutzen.
  • Die Person ist in der Lage, selbstständig zu essen und zu trinken.
  • Die Person ist in der Lage, selbstständig Medikamente einzunehmen.

Psychische Verfassung

  • Es liegt keine schwere geistige Behinderung vor und auch keine fortgeschrittene Demenz (z.B. Alzheimererkrankung).
  • Die Person leidet an keiner schweren seelischen oder psychischen Behinderung bzw. Erkrankung.
  • Sie befindet sich nicht in einer akuten psychischen oder sozialen Krise, mit einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung.